Erweiterung der Berufsgruppen für das Studium
Zulassungsvorrausetzungen für das Studium Berufsbegleitend Soziale Arbeit an der Hochschule Neubrandenburg mit Start Wintersemester 2024
Vorbehaltlich der Zustimmung des Senats der Hochschule Neubrandenburg und des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten kann nach Abstimmung mit dem Justitiar der Hochschule Neubrandenburg unter Berücksichtigung des in § 31 Abs. 1 Satz 1 LHG M-V normierten Grundgedankens eines lebensbegleitenden Lernens und das sich ausweislich § 31 Abs. 1 Satz 3 LHG M-V die Angebote der wissenschaftlichen Weiterbildung in der Regel an Personen mit qualifizierter berufspraktischer Erfahrung richten, folgende Zulassungsvoraussetzungen für das Berufsbgeleitende Studium Soziale Arbeit definiert werden:
Besondere Zugangsvoraussetzungen (§ 7 Rahmenprüfungsordnung)
(1) Der Zugang zum weiterbildenden, berufsbegleitenden Bachelor-Studiengang wird durch das Landeshochschulgesetz und die Immatrikulationsordnung der Hochschule Neubrandenburg geregelt.
(2) Zulassungsvoraussetzung für den weiterbildenden, berufsbegleitenden Bachelor-Studiengang „Soziale Arbeit“ ist neben einer gültigen Hochschulzugangsberechtigung
- eine Berufsausbildung im Bereich der sozialen Arbeit sowie eine nachfolgende berufliche Tätigkeit in einem Handlungsfeld der Sozialen Arbeit von mindestens 15 Wochenstunden und einer Dauer von mindestens 12 Monaten
oder
- eine dreijährige Berufsausbildung und eine nachfolgende berufliche Tätigkeit in einem Handlungsfeld der Sozialen Arbeit von mindestens 15 Wochenstunden und einer Dauer von mindestens 60 Monaten sowie ein Nachweis über den Erwerb personaler, methodischer, beratungsrelevanter und sozialrechtlicher Kompetenzen im Umfang von 200 Stunden , insbesondere durch Fachweiterbildungen mit genormeten Qualitätssicherungssystemen
und
- ein Motivationsschreiben, in dem die besondere Studienmotivation und die für das Studium relevanten Kenntnisse dargestellt werden, die in Beruf, Weiterbildung oder durch privates Engagement erworben wurden
(3) Ist der weiterbildende, berufsbegleitende Bachelor-Studiengang „Soziale Arbeit“ zulassungsbeschränkt, gilt die Zulassungsordnung für diesen Studiengang.
Bitte erzählt es allen weiter und bei Fragen gern anrufen unter 0395 5693 8701 oder per Mail. ifw@hs-nb.de