• FT01-2024
  • 20.11.2024, 10-16 Uhr
    • Prof. Dr. Jutta Helm & Prof. Dr. Matthias Müller
  • Fachkräfte der Sozialen Arbeit, der Elementarpädagogik, des Gesundheitswesens und andere Interessierte
  • min. 14 | max. 200 Teilnehmer
  • kostenfrei
  • Anmeldeschluss ist der 12.11.2024
  • Hochschule Neubrandenburg
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Tagung an der Hochschule Neubrandenburg

Ombudschaftliche Vertretung in der Kinder- und Jugendhilfe M-V (§ 9a SGB VIII)

Die Tagung öffnet den Diskussionsraum für das Thema Ombudschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Die Tagung wird vom Verein Ombudschaft für Kinder, junge Menschen und Familien Mecklenburg-Vorpommern veranstaltet, vom IfW Neubrandenburg organisiert und von der Hochschule Neubrandenburg und dem Schabernack e.V. unterstützt.

Worum geht es?

 

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) sind über den § 9a SGB VIII alle Bundesländer verpflichtet sicherzustellen, „dass sich junge Menschen und ihre Familien zur Beratung in sowie Vermittlung und Klärung von Konflikten im Zusammenhang mit Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach § 2 und deren Wahrnehmung durch die öffentliche und freie Jugendhilfe an eine Ombudsstelle wenden können. Die hierzu dem Bedarf von jungen Menschen und ihren Familien entsprechend errichteten Ombudsstellen arbeiten unabhängig und sind fachlich nicht weisungsgebunden.“

Die bundeslandspezifische Umsetzung des § 9a SGB VIII ist seit April 2024 für Mecklenburg-Vorpommern im § 6 Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz (KiJuBG M-V) formuliert. Mit dem Aufbau ombudschaftlicher Strukturen hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern den Verein „Ombudschaft für Kinder, junge Menschen und Familien Mecklenburg-Vorpommern“ beauftragt.

Wir möchten das Thema Ombudschaft mit allen Interessierten auf der Tagung „Ombudschaftliche Vertretung in der Kinder- und Jugendhilfe M-V (§ 9a SGB VIII)“ fachlich ausloten und diskutieren. Den Eröffnungsvortrag wird Prof. Dr. Dr. h. c. Reinhard Wiesner zum Thema: „Einordnung der gestärkten Adressat:innenrolle im SGB VIII und die Konsequenzen für die Beratungsarbeit in der Ombudschaft“ halten und der Verein „Ombudschaft für Kinder, junge Menschen und Familien Mecklenburg-Vorpommern“ wird seine konzeptionelle Ausrichtung für die ombudschaftliche Arbeit vorstellen. Darüber hinaus wird es in Workshops Raum für den Austausch der Tagungsteilnehmenden geben.

Programm Fachkonferenz 20.11.2024